bis zu 10 Jahre Absicherung von:
- Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Brand, Blitzschlag, Überspannung, Kurzschluss
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Konstruktions- und Materialfehler, Vorsatz Dritter
- höherer Gewalt, etc.
Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen.
* nicht bei Küchen-Linie Basica
Sogenannte "Küchenschutzbriefe" werden von Mitbewerbern in den letzten Jahren verstärkt angeboten.
Wobei sich deren Schutz lediglich auf die Geräte erstreckt und meist auf DREI Geräte beschränkt ist.
Die Küchenmöbel und die Arbeitsplatte sind NICHT abgesichert!
Im Gegensatz zu anderen "Schutzbriefen" sind bei unserer Vollkasko-Versicherung nicht nur
SÄMTLICHE Geräte sondern die
GESAMTE Küche abgesichert!
Also auch die Küchenmöbel, Arbeitsplatte und Zubehör!
Den Beitrag für die ersten drei (3) Jahre übernehmen wir für Sie!
Danach können Sie frei entscheiden ob Sie die Absicherung über die Vollkasko-Versicherung weiter in Anspruch nehmen möchten.
- Eigenes Verschulden: wie z. B. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
(Beispiel: Der Wasserkocher wird über einen längeren Zeitraum unterhalb der Hängeschränke betrieben. Der aufsteigende Wasserdampf beschädigt die Hängeschränke, so dass diese aufquellen. Jeder Küchenhersteller winkt mit dem Hinweis auf Eigenverschulden ab, wenn Sie ihn um einen Austausch der Hängeschränke auffordern.
Die Vollkasko-Versicherung ersetzt den Schaden!)
- Elektrikfehler: wie z. B. Überspannung, Kurzschluss
(Beispiel: Ein Kurzschluss beschädigt alle Geräte in der Küche.
Die Vollkasko-Versicherung ersetzt den Schaden!)
- Feuer: z. B. Brand, Blitzschlag
(Beispiel: Ihre Wohnung brennt aus, weil Sie eine Kerze unbeaufsichtigt haben brennen lassen.
Die Vollkasko-Versicherung ersetzt den Schaden an der Küche!)
- Wasser: eindringendes Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
(Beispiel: Sie wohnen in einem Gebiet, das als Hochwassergefährdet bei der Versicherung eingestuft ist. Sie erhalten keine Elementarschadenversicherung.
Im Falle einer Überschwemmung ersetzt die Vollkasko-Versicherung den Schaden an der Küche!)
- Beschädigungen durch Dritte, auch bei Vorsatz:
(Ein Freund holt im Streit einen Vorschlaghammer aus dem Keller. In kurzer Zeit ist Ihre schöne Küche Kleinholz. Alles hin! Dieser Freund hat keine Haftpflichtversicherung, die Schaden übernehmen könnte. Im Normalfall bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Aber die Vollkasko-Versicherung ersetzt den Schaden!)
- Konstruktions- und Materialfehler:
(Beispiel: Der Kühlschrank fängt nach 3 Jahren an komische Geräusche von sich zu geben. Der Kundendienst kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um einen Kontruktionsfehler handelt. Der Hersteller des Kühlschranks verweist auf die 2jährige Gewährleistung - und ist somit aus der Sache fein raus!
Die Vollkasko-Versicherung ersetzt den Kühlschrank!)
- höhere Gewalt:
(Beispiel: Vor Ihrem Küchenfenster steht ein Baum, der bei einem Sturm in die Küche fällt. Die Küche ist hin.
Aber die Vollkasko-Versicherung ersetzt den Schaden!)
- und in vielen weiteren Fällen!
Dies kommt immer darauf an, wie weit Sie bereit sind mitzuhelfen.
Wenn alle Angaben bei der Assekuranz vorliegen, meist in wenigen Tagen.
Nein, denn die Vollkasko-Versicherung ist bei allen unseren Küchenserien (bis auf Küchen-Linie Basica) enthalten.
Und spätestens wenn dann doch etwas passiert, werden Sie über den Ersatz froh sein, den die Vollkasko-Versicherung leistet!
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